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Meister BAföG

Das von Bund und Ländern gemeinsam finanzierte Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) – sog. "Meister-BAföG" - begründet einen individuellen Rechtsanspruch auf Förderung von beruflichen Aufstiegsfortbildungen.

Wenn Sie sich bei uns zum Beispiel zur/m Geprüften Rechtsfachwirt(in) weiterbilden, haben Sie Anspruch auf diese finanzielle Förderung!

Zur Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren ist ein einkommens- und vermögensunabhängiger Maßnahmebeitrag in Höhe der tatsächlich anfallenden Gebühren, höchstens jedoch 10.226 € vorgesehen. Er besteht aus einem Zuschuss in Höhe von 30,5 Prozent (muss nicht zurückgezahlt werden!) und im Übrigen aus einem zinsgünstigen Bankdarlehen. Die Darlehen für den Unterhalts- als auch für den Maßnahmebeitrag sind während der Fortbildung und während einer anschließenden Karenzzeit von zwei Jahren - längstens jedoch sechs Jahre - zins- und tilgungsfrei.

Alle wichtigen Informationen sowie die Antragsformulare finden Sie auch unter http://www.meister-bafoeg.info


Sie haben Fragen zum Meister BAföG?

Ihr Ansprechpartner:

Grit Tarnowski

  (0351) 83 97 97 71
  tarnowski@vhs-lkmeissen.de