Das von Bund und Ländern gemeinsam finanzierte Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) – sog. "Meister-BAföG" - begründet einen individuellen Rechtsanspruch auf Förderung von beruflichen Aufstiegsfortbildungen.
Wenn Sie sich bei uns zum Beispiel zur/m Geprüften Rechtsfachwirt(in) weiterbilden, haben Sie Anspruch auf diese finanzielle Förderung!
Zur Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren ist ein einkommens- und vermögensunabhängiger Maßnahmebeitrag in Höhe der tatsächlich anfallenden Gebühren, höchstens jedoch 10.226 € vorgesehen. Er besteht aus einem Zuschuss in Höhe von 30,5 Prozent (muss nicht zurückgezahlt werden!) und im Übrigen aus einem zinsgünstigen Bankdarlehen. Die Darlehen für den Unterhalts- als auch für den Maßnahmebeitrag sind während der Fortbildung und während einer anschließenden Karenzzeit von zwei Jahren - längstens jedoch sechs Jahre - zins- und tilgungsfrei.
Alle wichtigen Informationen sowie die Antragsformulare finden Sie auch unter http://www.meister-bafoeg.info
![]() |
Sie haben Fragen zum Meister BAföG? Ihr Ansprechpartner: Grit Tarnowski (0351) 83 97 97 71 tarnowski@vhs-lkmeissen.de |


(0351) 83 97 97 71










