Kursnummer | 26A110002 |
Dozentin |
Patricia Goratsch
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Datum | Donnerstag, 05.02.2026 14:30–16:00 Uhr |
Gebühr | 12,00 EUR |
Ort |
Radebeul, Sidonienstraße 1 a, VHS |
Vielen ist nicht bewusst, dass bei einem späteren Pflegeheimaufenthalt grundsätzlich das gesamte Vermögen heranzuziehen ist, wenn die eigene Rente nicht ausreicht. Das Familienheim gilt in manchen Fällen zwar als Schonvermögen, aber das Sozialamt kann idR nach dem Tod des Bedürftigen die Leistungen der letzten 10 Jahre zurückfordern. Die Erben könnten gezwungen sein, dann die Immobilie zu verkaufen. Auch Schenkungen kann das Sozialamt später noch zurückfordern – in der Regel innerhalb von 10 Jahren. Der Vortrag vermittelt die rechtlichen Rahmenbedingungen und gibt Anregungen, wie das Vermögen langfristig in der Familie erhalten werden kann.